Unsere Projekte werden finanziert durch Spenden und Erträge der Aktion-Arme-Welt-Stiftung
Für Zustiftungen in den Vermögensstock der Stiftung:
Empfänger: Aktion Arme Welt-Stiftung, Rottenburg
IBAN: DE43 6415 0020 0001 4696 95
bei der Kreissparkasse Tübingen
BIC SOLADES1TUB
Für Spenden zur Deckung der Kosten laufender Projekte
Empfänger: Aktion-Arme-Welt-Stiftung
IBAN: DE03 6001 0070 0127 4057 04
bei der Deutsche Bank AG-Postbank
BIC: PBNKDEFFXXX
Die Aktion-Arme-Welt-Stiftung ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, der Hilfe für politisch,rassisch und religös Verfolgte, des Umweltschutzes und der Gleichberechtigung von Frauen und Männdern nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Tübingen StNr. 86166/90772 vom 3. November 2026 für den Veranlagungszeitraum 2021 bis 2023 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.
Wenn Sie die Aktion-Arme-Welt-Stiftung (Stiftung des privaten Rechts) mit bis zu 200 € unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Für den Nachweis Ihrer Unterstützung als Zuwendung ist ausreichend, wenn Sie dieses Dokument und den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihrer bank (z.B. Kontoauszug) oder die elektronische Buchungsbestätigung beim online-Banking (PC-Ausdruck) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Bitte vermerken Sie unbedingt das Wort Zustiftung, wenn Sie möchten, dass der Betrag in den Vermögensstock der Stiftung fliesst.
Ganz wichtig: Bei Verwendungszweck muss auch die Strasse und der Wohnort stehen.
Sonst wissen wir nicht wohin wir die Zuwendungsbestätigung schicken müssen.