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Satzung der Aktion-Arme-Welt-Stiftung
§ 1
Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Aktion-Arme-Welt-Stiftung“
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sie hat ihren Sitz in Rottenburg.
(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist Projekte zu fördern, die im Sinne einer Partnerschaft mit der so genannten Dritten Welt eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellen.
(2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Unterstützung von Projekten.
Als Förderkriterien sollen berücksichtigt werden (wobei nicht alle bei jedem Projekt erfüllt sein müssen):
• Selbstbestimmung der Projektpartner und derjenigen, die vom Projekt profitieren sollen
• Eigeninitiative der Projektpartner muss vorhanden sein
• Nutzen für die Ärmsten in der jeweiligen Gesellschaft
• Gewaltfreiheit bei Durchführung des Projekts
• Einfügen ins Umfeld: das Projekt soll keine sozialen Ungleichheiten schaffen und keine
ökologischen Schäden verursachen,
• das Projekt soll möglichst mit anderen, insbesondere christlich geprägten Projekten und
Gruppen zusammenarbeiten und sich vernetzen
• Transparenz des Projekts, wobei keine detaillierte Rechenschaft verlangt werden muss
• Es sollte die Möglichkeit bestehen, dass Stifter, Zustifter, Vorstand oder Beirat direkt
Kontakt zu den Projektpartnern aufnehmen können.
• Bevorzugt sollen Projekte werden, deren Kosten ohne die Stiftung nicht durch andere
Organisationen gedeckt werden.
(3) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck auch dadurch, dass sie andere Organisationen und Einrichtungen finanziell unterstützt, die in gemeinnütziger Weise dem Stiftungszweck entsprechende Ziele verfolgen. Dazu können auch Organisationen und Einrichtungen gehören wie Transfair e. V. und DEAB e. V., soweit sie den Stiftungszweck fördern.
§ 3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung nicht entsprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4
Stiftungsvermögen
(1) Das Stiftungsvermögen besteht zum Zeitpunkt der Errichtung (Anfangsvermögen) aus:
- • Barvermögen in Höhe von ..................... Euro (in Worten: Euro)
- • Grundstücken
- a) in .......................(Ort, Gemarkung, Flurstücksnummer oder Grundbuchbezeichnung) im Wert von ............................ Euro (in Worten: Euro)
- b) in............
- • Wertpapiere
- a) Aktien im Nennwert von.................. Euro (in Worten: Euro)
- b) Bundesobligationen im Nennwert von................ Euro (in Worten: Euro)
- c) ........................................
- • Sonstiges (Beteiligungen usw.)...................
(2) Zuwendungen des Stifters oder Dritter wachsen dem Stiftungsvermögen zu, wenn sie dazu ausdrücklich bestimmt sind (Zustiftungen).
(3) Das Stiftungsvermögen - Anfangsvermögen einschließlich eventuelle Zustiftungen - ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Werterhaltende oder wertsteigernde Vermögensumschichtungen sind zulässig.
§ 5
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen, Rücklagenbildung
(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben
- a) aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und
- b) aus Zuwendungen, soweit diese vom Zuwendenden nicht ausdrücklich zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Mittel dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Sie müssen grundsätzlich zeitnah unmittelbar für die Verfolgung des satzungsmäßigen Stiftungszwecks eingesetzt werden.
(3) Die Verwaltungskosten der Stiftung sind aus den Erträgen zu begleichen. Hierfür dürfen aber max. acht bis zehn Prozent der Erträge aus der Vermögensverwaltung einsetzt werden.
(4) Rücklagen dürfen nur gebildet werden, soweit dies steuerlich im Rahmen der Gemeinnützigkeit unschädlich ist. Sie dürfen insbesondere gebildet werden, wenn und solange dies erforderlich ist, um die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können, und soweit für die Verwendung der Rücklage konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen bestehen (zweckgebundene Rücklage bzw. Projektrücklage).
(5) Zur Werterhaltung des Stiftungsvermögens kann ein Teil des Überschusses der Einnahmen über die Unkosten aus Vermögensverwaltung einer freien Rücklage oder dem Stiftungsvermögen zugeführt werden, soweit dies die steuerrechtlichen Bestimmungen zulassen.
(6) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
§ 6
Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind
a) der Stiftungsvorstand,
b) der Stiftungsrat.
(2) Eine Doppelmitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
(3) Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Anfallende Auslagen können auf Beschluss des Stiftungsrats ersetzt werden. Für den Sach- und Zeitaufwand der Mitglieder des Stiftungsvorstands kann der Stiftungsrat eine in ihrer Höhe angemessenen Pauschale beschließen.
(4) Dem Vorstand kann durch Beschluss des Stiftungsrats eine Geschäftsführung zugeordnet werden. Die Mitglieder der Geschäftsführung dürfen nicht zugleich Mitglieder der Stiftungsorgane sein. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen ihres jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses und nach den in der Geschäftsordnung festgelegten Richtlinien aus. Sie sind dem Vorstand verantwortlich und an seine Weisungen gebunden.
§ 7
Stiftungsvorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Der erste Vorstand wird von den Stiftern bestellt. Danach werden seine Mitglieder vom Stiftungsrat gewählt.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so wählt der Stiftungsrat ein neues Vorstandsmitglied. Ein Mitglied, das durch Amtsniederlegung ausscheidet, bleibt bis zur Wahl des Nachfolgers im Amt.
(3) Der Stiftungsrat bestimmt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands.
(4) Von den Stiftern bestellte Vorstandsmitglieder können von diesen, andere Vorstandsmitglieder vom Stiftungsrat jederzeit aus wichtigem Grund abberufen werden. Ihnen ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Als wichtiger Grund ist insbesondere eine nachhaltige oder gröbliche Verletzung der nach dieser Satzung dem Vorstand obliegenden Aufgaben anzusehen.
§ 8
Aufgaben des Stiftungsvorstands
(1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.
(2) Der Vorstand führt entsprechend den Beschlüssen des Stiftungsrats die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet.
Zu seinen Aufgaben gehören alle laufenden Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere:
a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Buchführung und Rechnungslegung, Aufstellung eines Wirtschaftsplans,
b) die Vergabe der Erträge des Stiftungsvermögens zur Verwirklichung des Stiftungszwecks nach Maßgabe der Entscheidungen des Stiftungsrats,
c) die Anzeige jeder Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes an die Stiftungsbehörde,
d) die Berichterstattung an die AAW über die Verwendung ihrer Spenden,
e) die Wahrnehmung der Berichtspflichten gegenüber der Stiftungsbehörde, insbesondere die Erstellung und Vorlage einer Jahresrechnung mit Vermögensübersicht sowie eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks. Der Vorstand kann diese auch durch externe sachverständige Stellen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder dgl.) erstellen lassen.
§ 9
Beschlussfassung des Stiftungsvorstands
(1) Der Vorstand trifft sich mindestens einmal jährlich.
(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind.
(3) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, im Falle seiner Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden den Ausschlag. Alle Beschlüsse sind vom Abstimmungsleiter zu dokumentieren und allen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis zu bringen.
(4) Sind zwischen zwei Sitzungen Beschlüsse zu treffen, werden sie im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen. Abgesehen von Beschlüssen über die Anlage von Stiftungsvermögen können Beschlüsse auch per E-Mail oder telefonisch gefasst werden. Beschlüsse sind vom Vorsitzenden zu dokumentieren.
§ 10
Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat besteht aus fünf Personen. Der erste Stiftungsrat wird von den Stiftern bestellt. Danach werden seine Mitglieder vom Stiftungsrat gewählt. Die AAW kann drei Mitglieder vorschlagen, die vom Stiftungsrat gewählt werden müssen, solange mehr als 50% der zu vergebenden Mittel im Sinn von § 5 Abs. 1 aus ihren Zuwendungen stammen.
(2) Die Mitglieder des Stiftungsrats werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Eine
Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Stiftungsrats vorzeitig aus, so wählt der Stiftungsrat ein neues Mitglied. Ein Mitglied, das durch Amtsniederlegung ausscheidet, bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt.
(3) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
(4) Stiftungsratsmitglieder können vom Stiftungsrat jederzeit aus wichtigem Grund abberufen werden. Ihnen ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 11
Aufgaben des Stiftungsrats
- (1) Der Stiftungsrat beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel. Gegen diese Entscheidung steht dem Vorstand ein Vetorecht zu, wenn sie gegen die Satzung oder rechtliche oder steuerliche Bestimmungen verstößt.
- (2) Der Stiftungsrat überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Einhaltung des Stifterwillens und die Geschäftsführung durch den Vorstand. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und berät und unterstützt den Vorstand.
Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
a)die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
b) die Wahl und Abberufung von Stiftungsratsmitgliedern
c) die Entscheidung über die Verwendung der Stiftungsmittel
d)die Beratung des Vorstandes,
e)die Bestätigung der Jahresrechnung des Vorstands mit Vermögensübersicht sowie des Berichts des Vorstands über die Erfüllung des Stiftungszwecks,
f) Beschlüsse über eine Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 3 dieser Satzung
g) Beschlüsse über Satzungsänderungen, insbesondere die Änderung des Stiftungszwecks sowie Entscheidungen über die Zusammenlegung oder Aufhebung der Stiftung nach den Maßgaben der §§ 12 und 13 dieser Satzung.
(3) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Stiftungsrat Sachverständige hinzuziehen.
§ 12
Beschlussfassung des Stiftungsrats
(1) Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Der Stiftungsrat wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich mit angemessener Frist unter Angabe der Tagesordnung zu einer Sitzung einberufen. Der Stiftungsrat ist auch einzuberufen, wenn dies von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder oder vom Stiftungsvorstand verlangt wird.
Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Mitglieder anwesend sind und kein Mitglied widerspricht.
(2) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 3/5 seiner Mitglieder anwesend sind. Eine Teilnahme an der Beschlussfassung ist auch durch Übergabe von Stimmbotschaften zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt möglich; Stimmbote kann nur ein anderes Mitglied des Stiftungsrats sein. Der Stiftungsvorstand kann an den Sitzungen des Stiftungsrats teilnehmen; auf Verlangen des Stiftungsrats ist er hierzu verpflichtet.
(3) Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, im Falle seiner Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden den Ausschlag.
(4) Wenn kein Mitglied des Stiftungsrats widerspricht oder wenn dringliche Beschlüsse zu treffen sind, können diese schriftlich, per E-Mail oder telefonisch gefasst werden.
(5) Über die Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen und vom Protokollanten zu unterzeichnen. Sie sind allen Mitgliedern der Stiftungsorgane zur Kenntnis zu bringen.
§ 13
Satzungsänderungen, Zusammenlegung und Aufhebung der Stiftung
(1) Satzungsänderungen sind bei Wahrung des Stiftungszwecks und unter Beachtung des ursprünglichen Willens der Stifter zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen bzw. wenn sich zur Aufrechterhaltung des Stiftungsbetriebs die Notwendigkeit dazu ergibt. Sie dürfen die Steuerbegünstigung der Stiftung nicht beeinträchtigen oder aufheben. Soweit sie sich auf die Steuerbegünstigung der Stiftung auswirken können, sind sie der zuständigen Finanzbehörde zur Prüfung vorzulegen.
(2) Änderungen des Stiftungszwecks sind nur zulässig, wenn die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse nicht mehr sinnvoll erscheint. Dabei ist der ursprüngliche Wille des Stifters so weit als möglich zu berücksichtigen.
(3) Die Auflösung der Stiftung oder die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung ist ebenfalls nur unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen zulässig.
(4) Satzungsänderungen nach Abs. 1 bedürfen eines entsprechenden Beschlusses von 4/5 aller Mitglieder des Stiftungsrats.
(5) Änderungen des Stiftungszwecks nach Abs. 2 und Entscheidungen nach Abs. 3 bedürfen eines entsprechenden Beschlusses von 3/4 aller Mitglieder von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand.
(6) Sämtliche Beschlüsse nach den Absätzen 1 bis 3 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde. Änderungen des Satzungszwecks bedürfen zudem der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes. Im übrigen sind die Beschlüsse der zuständigen Finanzbehörde anzuzeigen.
§ 14
Stiftungsvermögen nach Aufhebung
Im Falle der Auflösung der Stiftung fällt ihr Vermögen zu gleichen Teilen an
Misereor, Brot für die Welt, Transfair e.V., das Deutsche Institut für ärztliche Mission und
die Padre Pedro Guatemala-Hilfe e.V. (steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts)
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und/oder mildtätige/kirchliche Zwecke zu verwenden haben, die dem Stiftungszweck gem. § 2 der Satzung möglichst nahe kommen.
§ 15
Stiftungsaufsicht
(1) Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe der einschlägigen stiftungsrechtlichen Bestimmungen.
(2) Stiftungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen.
(3) Die Stiftungsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über die Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Änderungen in der Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans sind unaufgefordert anzuzeigen. Die Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks ist der Stiftungsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines jeden Geschäftsjahres (bis zum 01.07.) unaufgefordert vorzulegen.
Ort, den........................(Unterschrift der Stifter)
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Datenschutzerklärung
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Stiftung. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Aktion-Arme-Welt-Stiftung. Eine Nutzung der Internetseiten der Aktion-Arme-Welt-Stiftung ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
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Die Aktion-Arme-Welt-Stiftung hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maflnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung der Aktion-Arme-Welt-Stiftung beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
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Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare nat¸rliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persˆnliche Aspekte, die sich auf eine nat¸rliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bez¸glich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persˆnlicher Vorlieben, Interessen, Zuverl‰ssigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser nat¸rlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maflnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle aufler der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
Aktion-Arme-Welt-Stiftung
Saint-Claude-Str. 70
72108 Rottenburg
Deutschland
Tel.: 07141/890063
E-Mail:
Website: www.aaw-stiftung.org
3. Cookies
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4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Aktion-Arme-Welt-Stiftung erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Aktion-Arme-Welt-Stiftung keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Aktion-Arme-Welt-Stiftung daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhˆhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau f¸r die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäflig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
6. Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschliefllich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und ó zumindest in diesen Fällen ó aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten ó auch mittels einer ergänzenden Erklärung ó zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Aktion-Arme-Welt-Stiftung gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Aktion-Arme-Welt-Stiftung wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Aktion-Arme-Welt-Stiftung Öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Aktion-Arme-Welt-Stiftung unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Aktion-Arme-Welt-Stiftung wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Aktion-Arme-Welt-Stiftung gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Aktion-Arme-Welt-Stiftung wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Aktion-Arme-Welt-Stiftung wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Aktion-Arme-Welt-Stiftung verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschliefllich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewührte Recht, nicht einer ausschliefllich auf einer automatisierten Verarbeitung ó einschliefllich Profiling ó beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegen¸ber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ‰hnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zul‰ssig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maflnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Mˆchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des f¸r die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorg‰nge, bei denen wir eine Einwilligung f¸r einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erf¸llung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorg‰ngen der Fall ist, die f¸r eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt f¸r solche Verarbeitungsvorg‰nge die zur Durchf¸hrung vorvertraglicher Maflnahmen erforderlich sind, etwa in F‰llen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erf¸llung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen F‰llen kˆnnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen nat¸rlichen Person zu sch¸tzen. Dies w‰re beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden w¸rde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden m¸ssten. Dann w¸rde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich kˆnnten Verarbeitungsvorg‰nge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorg‰nge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht ¸berwiegen. Solche Verarbeitungsvorg‰nge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europ‰ischen Gesetzgeber besonders erw‰hnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein kˆnnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erw‰gungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchf¸hrung unserer Gesch‰ftst‰tigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
9. Dauer, f¸r die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium f¸r die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinem‰flig gelˆscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserf¸llung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mˆgliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir kl‰ren Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verf¸gung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden m¸ssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschlieflt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen dar¸ber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Berlin tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.
Über Uns
Die Aktion-Arme-Welt-Stiftung ist entstanden aus der Überzeugung, dass die Reichtümer der Erde und die Erträge der menschlichen Arbeit nicht gerecht verteilt sind und wir angesichts der weltweiten Folgen zum persönlichen Handeln aufgefordert sind.
Die sozialen und ökologischen Probleme der sogenannten Dritten Welt haben vielfältige Ursachen. Die täglichen Berichte in den Medien über Verelendung, Krankheit und Gewalt in diesen Ländern hinterlassen ein Gefühl der Hilflosigkeit.
Veränderungen fangen im Kleinen an. Die Stiftung ist aus einem privaten Förderkreis hervorgegangen, der seit 25 Jahren Projekte wie die Einrichtung von Schulen und Gesundheitsdiensten, den Bau von Staudämmen u.a. unterstützt und sich beim Aufbau fairer Handelsstrukturen engagiert.
Die Begegnung und der direkte Austausch mit den Menschen in den Projekten machen eindrücklich erfahrbar, wie Lebensverhältnisse sich bessern und Lebenschancen sich öffnen.
Um dieser Arbeit eine langfristige und nachhaltige Perspektive zu geben, wurde die Aktion-Arme-Welt-Stiftunggegründet.
Die Stiftung unterstützt Projekte in Asien, Afrika, Lateinamerika, Ozeanien und in Europa, die zum Aufbau gerechter Nord-Süd-Beziehungen beitragen - z.B. durch fairen Handel.
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Die Aktion-Arme-Welt-Stiftung ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, der Hilfe für politisch,rassisch und religös Verfolgte, des Umweltschutzes und der Gleichberechtigung von Frauen und Männdern nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Tübingen StNr. 86166/90772 vom 3. November 2026 für den Veranlagungszeitraum 2021 bis 2023 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.
Wenn Sie die Aktion-Arme-Welt-Stiftung (Stiftung des privaten Rechts) mit bis zu 200 € unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Für den Nachweis Ihrer Unterstützung als Zuwendung ist ausreichend, wenn Sie dieses Dokument und den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihrer bank (z.B. Kontoauszug) oder die elektronische Buchungsbestätigung beim online-Banking (PC-Ausdruck) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Bitte vermerken Sie unbedingt das Wort Zustiftung, wenn Sie möchten, dass der Betrag in den Vermögensstock der Stiftung fliesst.
Ganz wichtig: Bei Verwendungszweck muss auch die Strasse und der Wohnort stehen.
Sonst wissen wir nicht wohin wir die Zuwendungsbestätigung schicken müssen.
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